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Was bedeutet Barrierefreiheit?

Es ist nicht einfach, den Begriff "Barrierefreiheit im Internet" definieren. Er bedeutet nicht mehr aber auch nicht weniger, als dass alle Inhalte einer Internetseite allen Besuchern und allen Ausgabegeräten gleichermaßen zugänglich sind. Oder anders ausgedrückt: Blinde Menschen können sich auf Ihrer Webseite ebenso informieren wie "normal Sehende". Motorisch behinderte Menschen navigieren ebenso problemlos wie der mobile Nutzer mit seinem Handy.

Nicht nur eine gedankenlose Farbwahl oder die Verwendung nicht skalierbarer Schriftgröße, sondern auch die unzureichende Berücksichtigung unterschiedlicher Browser und Betriebssysteme verhindert, dass eine größere Zahl von Nutzern erreicht wird. Aber welches Unternehmen kann es sich leisten, auf Dauer dieses Umsatzpotential auszusperren?

"keine Extra-Wurst für Behinderte"

Es ist nicht schwierig, Internetseiten so zu gestalten, dass sie von allen Menschen gelesen werden können. Dies schließt Menschen mit und ohne Behinderungen oder auch Nutzer mit altersbedingten Einschränkungen unbedingt ein. So hat zum Beispiel die kaufkräftige Zielgruppe jenseits der 50 häufig Probleme mit kleinen Schriften oder schwachen Farbkontrasten.

Die meisten Barrieren betreffen alle Besucher und entstehen bereits bei der Konzeption und Gestaltung einer Internetseite. Gerade diese Grenzen lassen sich vermeiden, wenn man einige Punkte berücksichtigt, deren Beachtung allen Besuchern zugute kommt. Iris Cornelssen, Aktion Mensch und Jurymitglied beim BIENE-Award 2006, sagte zu diesem Thema in der Netzeitung:

"Barrierefreiheit ist aber keine Extra-Wurst für Menschen mit Behinderungen, sondern hilft allen Nutzern, eine Seite einfacher und sicherer zu bedienen. Das schafft Akzeptanz. Für die Anbieter lassen sich unter bestimmten Umständen zudem auf Dauer sogar Kosten sparen."

Lesen Sie das ganze Interview unter www.netzeitung.de

Barrierefreiheit bedeutet nicht nur, dass man Seiten für behinderte Menschen gestaltet, sondern auch ein hohes Maß an Komfort und Flexibilität für Alle. Ganz ehrlich: Benutzen Sie immer die Treppe oder fahren Sie nicht auch gerne mal mit dem Fahrstuhl?

Gesetzte und Vorgaben

Mit dem BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) werden die Rechte behinderter Menschen entsprechend des Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes

"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden"

auch für elektronische Informationsangebote wie das WWW und grafische Programmoberflächen verankert. Die sogenannte „Barrierefreiheit“ im World Wide Web erhält mit § 11 des BGG seit dem 1. Mai 2002 auch in Deutschland ein gesetzliches Fundament.

Durch die BITV (Barrierefreie Informationstechnikverordnung) wird geregelt, dass alle Bundesbehörden und öffentlichen Einrichtungen ihre Webseiten bis spätestens Ende 2005 barrierefrei gestalten müssen. Kleine Kommunen sind oft nicht von den gesetzlichen Vorgaben der BITV bzw. den Regelungen ihres Bundeslandes betroffen. Dennoch steigt bei den Kommunen das Interesse an barrierefreien Webseiten.

Und auch für die Privatwirtschaft gewinnt das Thema zunehmend an Bedeutung, stellt sich hier doch die Frage nach möglichen Wettbewerbsvorteilen. Die stetig steigende Zahl älterer Internetnutzer ist ein wichtiges Argument für Barrierefreiheit. So hat zum Beispiel die kaufkräftige Zielgruppe jenseits der 50 häufig Probleme mit kleinen Schriften oder schwachen Farbkontrasten.

Völlige Barrierefreiheit gibt es nicht

"Wer behauptet, sein Webauftritt ist 100% barrierefrei, hat Barrierefreiheit nicht verstanden." Jan Eric Hellbusch

Spätestens jetzt ist es an der Zeit zu erwähnen, dass es echte Barrierefreiheit nicht geben kann. Zu unterschiedlich sind die Anforderungen der unterschiedlichsten Nutzergruppen, als dass man für alle einen optimalen Zugang schaffen kann. Barrierefreiheit wird immer ein Kompromiss bleiben. Je besser man sich aber in die Zielgruppen hinein versetzen kann, desto selbstverständlicher wird man auch Lösungen zur verbesserten Zugänglichkeit einsetzen.